| Dennis Wiegard
Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs – Es kommt immer auf den Einzelfall an!
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2019 klargestellt, dass es im Falle von Vermieterkündigungen nicht auf das Einhalten von Kriterien nach Fallgruppen ankommt, sondern immer auf den Einzelfall und dessen Besonderheiten.