| Dr. Dieter Jasper, LL.M.
Augen auf beim Kauf von Gebrauchtimmobilien!
Grundstückskaufverträge über gebrauchte Immobilien können für manche Käufer tückisch sein. Oft enthalten diese Verträge weithin bekannte Klauseln, wonach der Verkäufer erklärt, dass ihm keine unsichtbaren Mängel bekannt seien.