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Projektsteuerung

Recht der Projektsteuerung – Rechtsanwalt Düsseldorf

Wir bieten Ihnen projektbegleitende Rechtsberatung und Vertragsgestaltung für Bauherren, Investoren, Bauträger, Projektenwickler und Projektsteuerer.

Bei dem Recht der Projektsteuerung gibt es vergleichbare, aber doch speziellere Regelungsmöglichkeiten als es die typischen Architekten- und Ingenieurverträge bieten.

Warum engagiert man einen Projektsteuerer?

Ein Projektsteuerer übernimmt die Aufgaben des Bauherrn. Er wird engagiert, damit er ein größeres Bauprojekt in Bezug auf Qualität, Termine und Kosten für den Bauherrn/Auftraggeber steuert.

Der Begriff "Projektsteuerung" wird dabei häufig synonym mit dem Begriff "Projektmanagement" verwendet. Das ist so aber nicht ganz richtig. Ein Projektmanager hat im Gegensatz zum Projektsteuerer in der Regel noch zusätzliche Aufgaben mit Entscheidungsbefugnis (weitergehende Vollmachten und ein höheres Haftungsrisiko).

Welche Leistungen übernimmt ein Projektsteuerer?

Die AHO (die Honorarordnung für „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“) listet für die Leistungsstruktur der Projektsteuerung fünf Handlungsbereiche auf:

  1. Organisation, Informationen, Koordination und Dokumentation (übrige Handlungsbereiche einbeziehend)
  2. Qualitäten und Quantitäten
  3. Kosten und Finanzierung
  4. Termine, Kapazitäten und Logistik
  5. Verträge und Versicherungen

Welche Leistungen vom Projektsteuerer aber letztlich geschuldet sind, hängt von der individuellen Vereinbarung ab.

Welchen Rechtscharakter hat ein Projektsteuerungsvertrag?

Der Rechtscharakter eines Projektsteuerungsvertrags lässt sich weder allgemein noch einheitlich bestimmen. Die Einordnung als entgeltliche Geschäftsbesorgung, Werk- oder Dienstvertrag ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Charakter der vereinbarten Vergütung. Der Rechtscharakter hängt vielmehr von den konkret getroffenen Vereinbarungen ab. Der Projektsteuerungsvertrag ist ein Werkvertrag, wenn eine oder mehrere erfolgsorientierte Aufgaben des Projektsteuerers i.S. des § 631 Abs. 2 BGB den Vertrag prägen (OLG Naumburg, Urteil vom 11.04.2019 – Az. 2 U 41/18).

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