Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Das Immobilienrecht umfasst im hier verstandenen Sinne alle Rechtsfragen der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Immobilien sind als Vermögensgüter in unserem Wirtschaftskreislauf von herausragender Bedeutung. Sie stehen im Fokus unserer Beratung. Dabei betrachten wir den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, vom Acker bis zum Baurecht, vom Baurecht bis zur Übergabe.
Wir beraten Mandanten in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilien, sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich. Gerade die Rechtsgebiete übergreifende Beratung macht die Qualität und die Effektivität der anwaltlichen Leistung aus, die in jedem Fall dem Mandanten zu Gute kommt. Bei der Immobilienberatung decken wir die gesamte Wertschöpfungskette einer Immobilie ab. Das ist öffentlich-rechtlich vom Acker bis zum Baurecht. Dazu gehört die Baurechtschaffung im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Begleitung bei Bebauungsplan-Erstellung sowie außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit den betroffenen Behörden und Stellen.
Wurde Baurecht geschaffen, sind eine Reihe von rechtlichen Problemen bis zur Übergabe der Flächen oder Immobilien an den Endnutzer zu lösen. So betreuen wir nicht nur die gesamte Leistungskette, sondern berät auch beim Verkauf an professionelle Anleger oder Einzelnutzer.
Danach schließt sich die Phase von Gewährleistungsfragen nach Übergabe an sowie rechtliche Beratung bei Immobilien im Bestand. WEG-Fragen gehören auch zum Beratungsspektrum.
Ziviles und öffentliches Baurecht in ihrer Abgrenzung
Juristen unterscheiden zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Für den Mandanten ist diese Grenze oft nicht klar. Zum öffentlichen Baurecht gehören Fragen zu Wirksamkeit oder Anfechtbarkeit von Baugenehmigungen, Baurechtschaffungsverfahren und vieles mehr. Wir kennen uns rechtsübergreifend in den Gebieten aus, die der Mandant zur Umsetzung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Ziele benötigt.
Bauverträge, Architektenverträge, alle Formen von Werk- oder Werklieferungsverträgen zählen zum privaten Baurecht. Wir decken hier das gesamte Beratungsspektrum ab und verschaffen so dem Mandanten die Gewissheit, keinen rechtlichen Aspekt seiner Investitionen unberücksichtigt zu lassen.
Das Immobilienrecht umfaßt verschiedene Rechtsgebiete, sowohl im Öffentlichen als auch im privaten Recht. Dazu gehören zum Beispiel das öfftentliche Baurecht, also wo es Baugenehmigungen geht oder auch das Baurordnungsrecht. Im privaten Recht, auch Zivilrecht genannt, sind das private Baurecht, das Mietrecht und auch das Maklerrecht abgedeckt.
Das Grundstücksrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit den Rechtsverhältnissen und den Rechten an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen befassen. Haus und Grundstück sind grundsätzlich als eine Einheit zu betrachten. Das auf dem Grundstück gebaute Haus gehört eigentumsrechtlich dazu, es sei denn, es ist Erbbaurecht vereinbart.
Der Rechtsanwalt berät bei Grundstücksfragen, wie Nachbarstreit, Nachbarvereinbarungen, Bebaubarkeit, Ankauf, Verkauf, Zusammenlegung etc. Er entwirft aber auch Pacht- und Mietverträge und führt hierzu gerichtliche Verfahren durch. Dabei tritt der Rechtsanwalt nicht nur vor den Zivilgerichten (Landgericht, Oberlandesgericht) auf, sondern auch vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht), und das bundesweit.
Ja! Gerade die sorgfältige technische und juristische Prüfung einer Immobilientransaktion (due diligence) vermeidet viele Überraschungen und macht dem Käufer transparent, was er kauft. Der Notar muss die Interessen beider Parteien berücksichtigen. Oft kommt hier leider der (Privat-)Käufer zu kurz.
Zunächst müssen das Objekt und die Beteiligten identifiziert und genaue betrachtet werden. Macht das geplante Vorhaben unter immobilienrechtlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten Sinn? Oder wie muss man das gestalten? Diesen komplexen Fragen stellen wir uns und verschaffen dem Mandanten rechtliche und damit (sehr oft) finanzielle Vorteile.
Immobilien dürfen in Deutschland auch von Nicht-Deutschen erworben werden. Das gilt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Nicht-EU-Bürger. Der Erwerber muss nachweisen, wer er ist (Pass, Staatsangehörigkeit, Sitz der Gesellschaft, etc.) und – im Lichte der Geldwäschegesetze in Deutschland – im Zweifel darlegen, dass die eingesetzten Mittel für den Erwerb rechtmäßig erworben wurden. Da der Immobilienerwerb durch Vertrag vor einem deutschen Notar erfolgen muss, hat der Käufer regelmäßig nach Deutschland zu kommen. Kauft eine ausländische Gesellschaft, muss nachgewiesen werden, ob sie rechtmäßig gegründet wurde und wer ihre vertretungsberechtigen Organe (Geschäftsführer) sind, die im Zweifel vor dem Notar erscheinen sollten.
Wir empfehlen auch hier eine umfängliche Beratung durch einen deutschen Rechtsanwalt, der sich mit Immobilienerwerb im Ausland auskennt. Dieser Rechtsanwalt kann zunächst die allgemeinen Rahmenbedingungen eines solchen Erwerbs erläutern. Dabei kommt es an dieser Stelle bereits darauf an, ob das potenzielle Kaufobjekt im EU-Ausland belegen ist oder außerhalb. Empfehlenswert ist dann die Kontaktaufnahme des deutschen Rechtsanwalts mit einem im Ausland beheimateten Spezialisten, der die Formalien vor Ort klärt und umsetzt. Wir haben langjährige Erfahrungen mit der Planung und der Umsetzung von Immobilienerwerb von deutschen Interessenten im Ausland (Kanada, USA, Europa).
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.