Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Immobilienverträge bedürfen in der Regel der notariellen Beurkundung. Bei der Beurkundung muss der Notar die Interessen beider Parteien berücksichtigen, darf aber weder die eine noch die andere Partei – oder gar beide – umfänglich beraten.
Ist die notarielle Beurkundung erfolgt, sind spätere Ergänzungen und Änderung meist mühsam oder gar nicht möglich. Das kann zu Problemen führen, die man vermeiden kann.
Beurkundungen
Notare sind hochspezialisierte Juristen, oft mit ihrer eigenen Sprache, die nur der Fachmann versteht. Wir bieten für unsere Mandanten Hilfe und Beratung im Umgang und in der Kommunikation mit Notaren und deren Mitarbeitern an. Wir selbst beschäftigen keine Notare, kennt aber deren Handeln und Aufgaben sehr genau und können damit jedem Mandanten bei Notarverträgen hilfreich zur Seite stehen.
Wir übernehmen für die Mandanten die Prüfung und Abwicklung von Notarverträgen (bei Kauf, bei der Bestellung von Grundpfandrechten oder Grunddienstbarkeiten, Hypotheken, Eintragung von Vormerkung etc.) . Vorzugsweise werden wir vor Abschluss eines Notarvertrages eingeschaltet. Jeder Fall ist anders und bedarf der genauen Prüfung, damit der Mandant seine Interessen gewahrt und durchgesetzt bekommt. Viele Notarverträge sind für Nicht-Juristen schwer oder gar nicht les- und verstehbar. Die besondere Situation beim Notar hilft eher nicht, obwohl der Notar die Parteien belehren und über mögliche rechtliche Risiken belehren sollte. Leider kommen hier die Interessen des nicht so bewanderten Immobilienkäufers gegenüber den Immobilienfirmen (d.h. Profis) zu kurz. Wir stellen sicher, dass dem Mandanten klar vor Augen geführt wird, auf welche juristischen Regelungen er sich einlässt. Nur diese Klarheit macht das Investment einschätzbar und am Ende sicherer.
Verträge, Vereinbarungen und/oder Willenserklärungen müssen im Rahmen des Immobilienrechts regelmäßig beurkundet werden. Das ist vor allem beim Grundstückskaufvertrag der Fall. Gesetzlich ist das in § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Fehlt eine solche notarielle Beurkundung, ist der Vertrag wegen Formmangels nichtig.
Der Grund dafür liegt in den erheblichen rechtlichen, vor allem aber auch finanziellen Folgen eines solchen Grundstückskaufvertrages. Mit diesem Kauf gehen rechtliche Verpflichtungen auf den Käufer über, wie z.B. die Zahlung von Grunderwerbssteuern. Ferner haben derartige Kaufverträge regelmäßig ein solch enormes finanzielles Volumen, dass fehlerhafte, nicht kontrollierte Verträge häufig zum finanziellen Ruin zumindest einer der Vertragsparteien führen können.
Der Notar soll auf derartige Risiken hinweisen und diese durch die richtige Vertragsgestaltung vermeiden. Die notarielle Beurkundung erfüllt dann die sog. Gültigkeitsfunktion, Beweisfunktion, Beratungsfunktion und Kontrollfunktion.
Der Ablauf der notariellen Beurkundung ist im BeurkG geregelt. Der Beurkundungstermin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Notwendig ist dafür die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses.
Ferner muss sich der beurkundende Notar versichern, dass alle Beteiligten auch geschäftsfähig sind. Zweifel an der Geschäftsfähigkeit sind in der Niederschrift zu vermerken. Im Nachgang klärt der Notar die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten auf und dokumentiert die Erklärungen in der notariellen Urkunde.
Der Notar muss den Beteiligten die gesamte Niederschrift vorlesen. Karten, Zeichnungen und sonstige nicht zu verlesende Inhalte sind zur Durchsicht vorzulegen. Am Ende muss die Urkunde von den Beteiligten sowie dem Notar unterzeichnet werden. Der Notar behält- bei einer notariellen Beurkundung im Rahmen eines Grundstückverkaufs- das Original der Urkunde ein. Den Beteiligten wird eine beglaubigte Abschrift oder eine Ausfertigung zugeschickt.
Die Kosten der notariellen Beurkundung sind vom Einzelfall abhängig. Sie berechnen sich nach Aufwand, Umfang und Geschäftswert der Sache. Gesetzlich werden die Kosten einer Beurkundung im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Für die verschiedenen Tätigkeiten des Notars fallen unterschiedliche Kosten an. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem die Beratung, die Entwurfsfertigung und die Beurkundung im engeren Sinne. Regelmäßig kommen noch weitere Kosten, wie z.B. die anfallenden Grundbuchgebühren hinzu. Bei Immobilienkäufen richtet sich die Höhe der Gebühren dabei nach der Höhe des Kaufpreises.
Da die gesamte Berechnung der Gebühren unübersichtlich erscheinen kann, sollte auch hier rechtlicher Rat eingeholt werden.
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.