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Selbständiges Beweisverfahren

Selbständiges Beweisverfahren - Rechtsanwalt Düsseldorf

Vorliegend wollen wir Ihnen die grundlegendsten Fragen zum sogenannten Selbständigen Beweisverfahren beantworten:

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren (§§ 485 ZPO ff.). Dabei findet eine vorweggenommene gerichtliche Beweisaufnahme statt, ohne dass zuvor eine gesonderte Klage (auf Leistung bzw. Erfüllung/Nacherfüllung/Mängelbeseitigung oder Zahlung/Vorschuss/Schadensersatz) bei Gericht anhängig ist. Zuständig für das Beweisverfahren ist aber immer auch das Gericht, bei dem auch ein etwaiger Hauptprozess zu führen wäre.

Wann wird ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt?

Ein selbständiges Beweisverfahren kommt überwiegend in baurechtlichen und werkvertraglichen Fällen zur Anwendung. Gegenstand des Verfahrens ist zumeist die vermeintlich mangelhaft erbrachte Leistung des Auftragnehmers. Obwohl noch kein Rechtsstreit anhängig ist, kann bei Gericht die schriftliche Begutachtung des Zustands einer Sache, der Ursache für einen Mangel /Schaden und oder der Aufwand für die Beseitigung des Mangels/Schadens durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen beantragt werden.

Welcher Zweck wird mit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahren verfolgt?

  • streitschlichtende Funktion
    Ein selbständiges Beweisverfahren kann zu einer gütlichen Einigung beitragen, wenn Parteien über im Wesentlichen ungeklärte Tatsachen streiten, die nur ein:e Sachverständige:r zuverlässig feststellen kann (z.B. Mangel – ja/nein?, Wie beseitigt man den Mangel? Und was kostet die Mängelbeseitigung?). Die Parteien können über die ungeklärten Tatsachen zunächst ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen lassen und brauchen keinen zeitaufwändigen Prozess zu führen, um dies zu erreichen.

  • verjährungshemmende Funktion
    Mit Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).

  • prozessvorbereitende Funktion
    Als Antragsteller:in kann man ein selbständiges Beweisverfahren aber auch einleiten, um mit dem Gutachten Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die einem infolge fehlender Sachkunde nicht bekannt sind und von denen die Prozessaussichten abhängen. Dies kommt vor allem bei Gewährleistungsansprüchen und Streitigkeiten über Ursachen und Folgen von Schäden in Betracht. Oft könnte ohne Bewertung eines Sachverständigen kein Schaden bei Gericht eingeklagt werden, da dieser bis auf den Eurocent beziffert werden muss.

Wie leite ich ein selbständiges Beweisverfahren ein?

Das selbständige Beweisverfahrens muss bei Gericht beantragt werden. Die Antragsstellung sollte durch eine:n Rechtanwalt:in erfolgen. Wir stehen Ihnen hierzu jederzeit zur Verfügung und betreuen in Düsseldorf, aber auch bundesweit regelmäßig selbständige Beweisverfahren.

Was kann ich als Antragsgegner:in im selbständigen Beweisverfahren tun?

Als Antragsgegner:in eines Beweisverfahrens hat man ebenfalls die Möglichkeit, mittels eigener Anträge oder ergänzender Fragen auf das Beweisverfahren unmittelbar einzuwirken oder auch das Beweisthema auszuweiten. Des Weiteren geht es auch darum, für einen möglichen Folgeprozess gut aufgestellt zu sein. Auch müsste entschieden werden, ob man Dritte in das Verfahren miteinbezieht. Dies geschieht in aller Regel mittels einer sogenannten Streitverkündung. Auf Antragsgegnerseite bietet es sich als Bauunternehmen zum Beispiel oft an, den mit der Ausführung der bemängelten Arbeiten beauftragten Nachunternehmer an dem Verfahren im Wege der Streitverkündung zu beteiligen. Eine solche Streitverkündung bindet den Dritten grundsätzlich an die Ergebnisse der Beweisermittlung, er kann seinerseits aktiv in das Verfahren eingreifen und auch die Verjährung zwischen dem Antragsgegner und dem Dritten, dem sogenannten Streitverkündungsempfänger, wird gehemmt. Auch hier stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Ich bin Streitverkündeter in einem selbständigen Beweisverfahren. Was sollte ich tun?

Auch als Streitverkündeter sollte eine Verteidigung im Verfahren durch eine:n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin geprüft werden. Die in dem Beweisverfahren festgestellten Umstände würden sonst auch gegenüber Ihnen bindend (mit sog. Interventionswirkung) festgestellt.

Was kostet die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens?

Für die Gerichtskosten fällt eine einfache (1,0) Gebühr nach NR. 1610 KV des Gerichtskostengesetzes (GKG) an. Für streitige erstinstanzliche Verfahren fällt sonst eine dreifache (3,0) Gebühr nach Ziff. 1210, 1220, 1230 der Anlage 1 zum GKG an. Die Kosten des gerichtlich bestellten Sachverständigen hängen von Art und Umfang der Beweisaufnahme ab. Die Kosten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz abgerechnet. Für die Rechtsanwaltskosten fragen Sie uns gern an, wir klären Sie transparent auf.

Für Rückfragen zum Thema Selbständiges Beweisvefahren stehen wir Ihnen jederzeit - gern auch telefonisch - zur Verfügung.

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