Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien

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Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Regeln, die das Vermögen eines Menschen nach dem Tode betreffen. Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Erbrecht betrifft uns alle. Die Schwerpunkte der erbrechtlichen Beratung betreffen Testamente, Vermögensgestaltung in Bezug auf den Todesfall, in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge, in Bezug auf Immobilien. Dazu gehören auch erbrechtliche Gestaltungen, aber auch erbrechtliche Streitigkeiten, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklungen.

Erbrecht und Immobilien

Erbrecht und Immobilien

Ein Großteil der Erbmassen enthält Immobilien. Wir beraten
Privatpersonen bei der Gestaltung ihrer Immobilienthemen
im Zusammenhang mit dem Erbrecht. Dazu gehört die
rechtzeitige Übertragung, ganz oder teilweise im Rahmen von
Nießkonstellationen etc., um eine zu große Steuerlast
zu vermeiden bzw. Freibeträge auszunutzen.

Fragen und Antworten zum Erbrecht:

Wie kann ich mein Testament erststellen? Muss ich dafür zum Notar?

Nein: Ein Testament kann nach deutschem Recht handschriftlich erstellt werden, es muss eigenhändig geschrieben werden, nämlich handschriftlich. Ein Schreiben auf der Schreibmaschine oder im PC ist nicht möglich. Ein Testament kann natürlich auch notariell errichtet werden. Dann ist der Inhalt des Testaments in einer notariellen Urkunde zusammengefasst.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist in jedem Fall zu empfehlen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht eingehalten werden soll. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben bei Verheirateten neben dem Ehepartner die Kinder.

Wieso ist Berücksichtigung des Pflichtteils in Erbangelegenheiten so wichtig?

Das Pflichtteilsrecht in Deutschland ist im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Erbrechtsregelungen darauf ausgerichtet, die nächsten Angehörigen, insbesondere Kinder oder Ehegatten zu schützen. Sie sollen eine Mindestbeteiligung am Nachlass bekommen. Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dabei müssen alle Verwandten berücksichtigt werden, also auch solche, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist.

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