Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Der Begriff Internationales Wirtschaftsrecht ist nicht definiert und wird oft missverstanden. Gemeint an dieser Stelle sind die Expertise und Fähigkeiten des deutschen Juristen, grenzüberschreitende Wirtschaftssachverhalte aus deutscher Sicht zu betrachten, zu beurteilen und (oft gemeinsam mit Juristen anderer Rechtsordnungen) einer Lösung für den Mandanten zuzuführen.
Internationales Wirtschaftsrecht gilt dann, wenn
grenzüberschreitende Sachverhalte juristisch betrachtet werden
müssen. Dabei beraten wir nicht nur den ausländischen Käufer
oder Investor bei dem Erwerb einer Immobilie in Deutschland,
sondern auch den deutschen Käufer/Verkäufer oder Investor bei
seinen Immobiliengeschäften im Ausland.
Im letzteren Fall werden wir die Expertise und Erfahrung
ausländischer Kollegen hinzuziehen, da bei Immobilien
das Recht des Staates Anwendung findet, in dem die
Immobilie belegen ist (lex rei sitae). Somit sind auch
andere rechtsüberschreitende Verträge, deren Verhandlung,
deren Gestaltung und deren Umsetzung in unserem Fokus,
außerhalb der reinen Immobilieninvestitionen.
Durch das in mehr als 25 Jahren geknüpfte Netz von kompetenten Spezialisten in ausländischen Rechtsordnungen können Transaktionen national und international zügig (und kostengünstig) abgewickelt werden. Dabei stehen Kontaktpersonen in Kanada, USA, England, Japan und der Schweiz zur Verfügung. Dieses Netzwerk garantiert dem Mandanten, dass seine Geschäftstätigkeiten an der (rechtlichen) Grenze der Bundesrepublik Deutschland nicht haltmachen.
Fast alle unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter haben eine Zeitlang als Juristen in ausländischen Rechtsordnungen verbracht, deren Erfahrung sie bei der anwaltlichen Beratung nun einsetzen können. Hierzu zählen Länder wie Großbritannien, USA, Frankreich, Israel usw. Da internationales Wirtschaften immer auch mit Kultur und Sprache zu tun hat, kann sich durch diese Auslandserfahrung unser Mandant darauf verlassen, so beraten zu werden, dass er mit seinem Vorbringen und Ansatz auch in fremden Rechtsordnungen Gehör findet. Der enge und vertrauensvolle Kontakt zu ausländischen Kanzleien spielt hier eine besondere Rolle.
Das anwendbare Recht eines Vertrages wird nur durch Kenntnis des jeweiligen Rechtskreises verständlich.
Damit sind alle Rechtsgebiete umfasst, die sich für die am internationalen Wirtschaftsleben teilnehmenden Akteure darbieten. Dazu gehören
Dem Investor muss klar sein, dass er sich nun außerhalb des deutschen Rechtsgebiets in eine fremde oder andere Rechtsordnung begibt, mit anderem anwendbaren Recht und anderen Gerichtsständen als in Deutschland.
Dabei ist wegen der Harmonisierung innerhalb Europas zunächst die Frage zu stellen, ob ich mich innerhalb der Europäischen Union bewege oder außerhalb. In der Europäischen Union sind viele in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen führende Rechtsproblematiken gelöst worden. So ist grundsätzlich zulässig, dass jeder Bürger aus einem EU-Staat in einem anderen EU-Staat Grundbesitz erwirbt. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, wenn besonders beliebte Regionen Europas insbesondere den Erwerb von Zweitwohnsitzen (Ferienhäusern) einschränken. Im außereuropäischen Ausland können diese Regeln anders sein.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, über einen deutschen Rechtsanwalt, der sich in Kontakt mit diesem besonderen Land und auch mit den dort praktizierenden Gerichten und Rechtsanwälten vertraut gemacht hat, beraten zu lassen. Denn unabhängig einmal von sprachlichen Barrieren spart der richtige Kontakt zur richtigen Behörde und zu richtigen Kollegen eine Menge Zeit und Geld.
Grundsätzlich sind Rechtsanwälte, auch die im internationalen Rechtsverkehr tätig sind, in einem Land zugelassen und praktizieren nur in diesem Land. Wir empfehlen, im Rahmen einer anwaltlichen Kooperation mit einem deutschen Anwalt und dem entsprechenden Kollegen aus dem Zielland das gesamte Beratungsspektrum abzudecken. Kollegen vor Ort, haben nicht nur bessere Kontakte zu den einzelnen Behörden, sondern können in der Regel aufgrund langjähriger Erfahrung eine bessere Durchsetzbarkeit als vom Standort Deutschland dorthin gewährleisten. Das gilt nicht nur für die außereuropäischen Länder, sondern auch für europäische Länder, wie die Erfahrung gezeigt hat. Leider spielen in diesem Zusammenhang immer noch sprachliche Barrieren eine wichtige Rolle, da Englisch zwar als Kommunikationssprache weltweit anerkannt ist, allerdings die Korrespondenz mit den entsprechenden Gerichten in deren Heimatsprache zu erfolgen hat. In Deutschland ist Gerichtssprache Deutsch, auch wenn es bereits Bestrebungen gibt, Gerichtsverhandlungen vor deutschen Gerichten auf der Grundlage deutschen Rechts in englischer Sprache führen zu können. Man will den Wirtschaftsstandort Deutschland noch attraktiver machen.
Die Beantwortung dieser Frage hängt von dem richtigen Gerichtsstand und dem anwendbaren Recht ab. In der Regel kann ein ausländischer Investor (also hier der Deutsche) in dem entsprechenden Land klagen, wenn das anwendbare Recht sich auf dieses Land bezieht (applicable law) und insbesondere (was noch wichtiger ist) der Gerichtsstand für eine mögliche Klage (venue) sich in diesem Land befindet. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein ausländisches Gericht deutsches oder nicht heimatliches Recht anwendet, wie das beispielsweise deutsche Gerichte tun, wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist, aber das anwendbare Recht ausländisches Recht ist. Zur zweckgerichteten Verfolgung dieser Ansprüche empfehlen wir die Einschaltung und Korrespondenz mit den ausländischen Kollegen/Kolleginnen, da die nicht nur die Zulassung für die entsprechenden Gerichte im Ausland erhalten haben, sondern auch die praktische Umsetzung solcher Ansprüche erfahrungsgemäß besser und schneller handhaben können. Durch die zunehmende Internationalisierung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Kontakte unter den Anwälten in den verschiedenen Ländern so verbessert, dass durch gegenseitiges Verständnis der Gerichtsbarkeiten, des anwendbaren Rechts und der Besonderheiten in diesem Land Rechtsverfahren grenzüberschreitend viel schneller durchgeführt werden können als in der Vergangenheit. Gerade auf europäischer Ebene ist durch Vollstreckungsabkommen nach europäischem Recht für denjenigen, der einmal ein Urteil gegen einen anderen Geschäftspartner erwirkt hat, mittlerweile ohne große Probleme möglich, diesen Titel mit Hilfe der Gerichte im innereuropäischen Ausland zu vollstrecken. Das führt zu mehr Rechtsvertrauen und zu mehr Rechtssicherheit. In außereuropäischen Rechtsstreitigkeiten bietet sich eher an, von den staatlichen Gerichten auf Schiedsgerichte zu setzen.
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.