Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien

Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.

Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Internationales Wirtschaftsrecht

Der Begriff Internationales Wirtschaftsrecht ist nicht definiert und wird oft missverstanden. Gemeint an dieser Stelle sind die Expertise und Fähigkeiten des deutschen Juristen, grenzüberschreitende Wirtschaftssachverhalte aus deutscher Sicht zu betrachten, zu beurteilen und (oft gemeinsam mit Juristen anderer Rechtsordnungen) einer Lösung für den Mandanten zuzuführen.

Immobiliengeschäfte grenzüberschreitend

Immobiliengeschäfte grenzüberschreitend

Internationales Wirtschaftsrecht gilt dann, wenn
grenzüberschreitende Sachverhalte juristisch betrachtet werden
müssen. Dabei beraten wir nicht nur den ausländischen Käufer
oder Investor bei dem Erwerb einer Immobilie in Deutschland,
sondern auch den deutschen Käufer/Verkäufer oder Investor bei
seinen Immobiliengeschäften im Ausland.

Im letzteren Fall werden wir die Expertise und Erfahrung
ausländischer Kollegen hinzuziehen, da bei Immobilien
das Recht des Staates Anwendung findet, in dem die
Immobilie belegen ist (lex rei sitae). Somit sind auch
andere rechtsüberschreitende Verträge, deren Verhandlung,
deren Gestaltung und deren Umsetzung in unserem Fokus,
außerhalb der reinen Immobilieninvestitionen.

Weltweites Netzwerk von Experten

Durch das in mehr als 25 Jahren geknüpfte Netz von kompetenten Spezialisten in ausländischen Rechtsordnungen können Transaktionen national und international zügig (und kostengünstig) abgewickelt werden. Dabei stehen Kontaktpersonen in Kanada, USA, England, Japan und der Schweiz zur Verfügung. Dieses Netzwerk garantiert dem Mandanten, dass seine Geschäftstätigkeiten an der (rechtlichen) Grenze der Bundesrepublik Deutschland nicht haltmachen.

Internationale Erfahrungen der Mitarbeiter

Fast alle unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter haben eine Zeitlang als Juristen in ausländischen Rechtsordnungen verbracht, deren Erfahrung sie bei der anwaltlichen Beratung nun einsetzen können. Hierzu zählen Länder wie Großbritannien, USA, Frankreich, Israel usw. Da internationales Wirtschaften immer auch mit Kultur und Sprache zu tun hat, kann sich durch diese Auslandserfahrung unser Mandant darauf verlassen, so beraten zu werden, dass er mit seinem Vorbringen und Ansatz auch in fremden Rechtsordnungen Gehör findet. Der enge und vertrauensvolle Kontakt zu ausländischen Kanzleien spielt hier eine besondere Rolle.

Rechtskreise und Verträge

Das anwendbare Recht eines Vertrages wird nur durch Kenntnis des jeweiligen Rechtskreises verständlich.

Rechtskreise

  • romanischer Rechtskreis
  • angloamerikanischer Rechtskreis
  • deutscher Rechtskreis

Gestaltung und Verhandlung von internationalen Verträgen

  • sprachliche Bedingungen
  • kulturelle Bedingungen
  • Rechtswahl
  • Forum/Gerichtsstand

Fragen und Antworten zum Internationalen Wirtschaftsrecht

Was fällt unter das Internationale Wirtschaftsrecht?

Damit sind alle Rechtsgebiete umfasst, die sich für die am internationalen Wirtschaftsleben teilnehmenden Akteure darbieten. Dazu gehören

  1. Kollisionsrecht (IPR=Internationales Privatrecht) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse
  2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht
  3. International vereinheitlichtes Handelsrecht (z.B. Wiener Kaufrecht)
  4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht (z.B. Europäische Aktiengesellschaft)
  5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
  6. Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
  7. Internationales Steuerrecht
  8. Rechtsvergleichung

Was muss ich bei Auslandsinvestitionen in Immobilien beachten?

Dem Investor muss klar sein, dass er sich nun außerhalb des deutschen Rechtsgebiets in eine fremde oder andere Rechtsordnung begibt, mit anderem anwendbaren Recht und anderen Gerichtsständen als in Deutschland.

Innerhalb der Europäischen Union

Dabei ist wegen der Harmonisierung innerhalb Europas zunächst die Frage zu stellen, ob ich mich innerhalb der Europäischen Union bewege oder außerhalb. In der Europäischen Union sind viele in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen führende Rechtsproblematiken gelöst worden. So ist grundsätzlich zulässig, dass jeder Bürger aus einem EU-Staat in einem anderen EU-Staat Grundbesitz erwirbt. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, wenn besonders beliebte Regionen Europas insbesondere den Erwerb von Zweitwohnsitzen (Ferienhäusern) einschränken. Im außereuropäischen Ausland können diese Regeln anders sein.

Außerhalb der Europäischen Union

In jedem Fall ist es empfehlenswert, über einen deutschen Rechtsanwalt, der sich in Kontakt mit diesem besonderen Land und auch mit den dort praktizierenden Gerichten und Rechtsanwälten vertraut gemacht hat, beraten zu lassen. Denn unabhängig einmal von sprachlichen Barrieren spart der richtige Kontakt zur richtigen Behörde und zu richtigen Kollegen eine Menge Zeit und Geld.

Kann mein deutscher Anwalt mich vor ausländischen Gerichten vertreten?

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte, auch die im internationalen Rechtsverkehr tätig sind, in einem Land zugelassen und praktizieren nur in diesem Land. Wir empfehlen, im Rahmen einer anwaltlichen Kooperation mit einem deutschen Anwalt und dem entsprechenden Kollegen aus dem Zielland das gesamte Beratungsspektrum abzudecken. Kollegen vor Ort, haben nicht nur bessere Kontakte zu den einzelnen Behörden, sondern können in der Regel aufgrund langjähriger Erfahrung eine bessere Durchsetzbarkeit als vom Standort Deutschland dorthin gewährleisten. Das gilt nicht nur für die außereuropäischen Länder, sondern auch für europäische Länder, wie die Erfahrung gezeigt hat. Leider spielen in diesem Zusammenhang immer noch sprachliche Barrieren eine wichtige Rolle, da Englisch zwar als Kommunikationssprache weltweit anerkannt ist, allerdings die Korrespondenz mit den entsprechenden Gerichten in deren Heimatsprache zu erfolgen hat. In Deutschland ist Gerichtssprache Deutsch, auch wenn es bereits Bestrebungen gibt, Gerichtsverhandlungen vor deutschen Gerichten auf der Grundlage deutschen Rechts in englischer Sprache führen zu können. Man will den Wirtschaftsstandort Deutschland noch attraktiver machen.

Kann ich von Deutschland aus im Ausland klagen, wenn mein ausländischer Vertragspartner sich nicht an die vereinbarten Bedingungen gehalten hat?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von dem richtigen Gerichtsstand und dem anwendbaren Recht ab. In der Regel kann ein ausländischer Investor (also hier der Deutsche) in dem entsprechenden Land klagen, wenn das anwendbare Recht sich auf dieses Land bezieht (applicable law) und insbesondere (was noch wichtiger ist) der Gerichtsstand für eine mögliche Klage (venue) sich in diesem Land befindet. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein ausländisches Gericht deutsches oder nicht heimatliches Recht anwendet, wie das beispielsweise deutsche Gerichte tun, wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist, aber das anwendbare Recht ausländisches Recht ist. Zur zweckgerichteten Verfolgung dieser Ansprüche empfehlen wir die Einschaltung und Korrespondenz mit den ausländischen Kollegen/Kolleginnen, da die nicht nur die Zulassung für die entsprechenden Gerichte im Ausland erhalten haben, sondern auch die praktische Umsetzung solcher Ansprüche erfahrungsgemäß besser und schneller handhaben können. Durch die zunehmende Internationalisierung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Kontakte unter den Anwälten in den verschiedenen Ländern so verbessert, dass durch gegenseitiges Verständnis der Gerichtsbarkeiten, des anwendbaren Rechts und der Besonderheiten in diesem Land Rechtsverfahren grenzüberschreitend viel schneller durchgeführt werden können als in der Vergangenheit. Gerade auf europäischer Ebene ist durch Vollstreckungsabkommen nach europäischem Recht für denjenigen, der einmal ein Urteil gegen einen anderen Geschäftspartner erwirkt hat, mittlerweile ohne große Probleme möglich, diesen Titel mit Hilfe der Gerichte im innereuropäischen Ausland zu vollstrecken. Das führt zu mehr Rechtsvertrauen und zu mehr Rechtssicherheit. In außereuropäischen Rechtsstreitigkeiten bietet sich eher an, von den staatlichen Gerichten auf Schiedsgerichte zu setzen.

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