Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien

Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.

Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Bauträgerrecht

Bauträger - Rechtsanwalt Düsseldorf

Wenn Sie eine neue Eigentumswohnung oder ein Haus in einer Reihen- oder Doppelhaussiedlung erwerben ohne dafür jedoch ein eigenes Grundstück zu besitzen, werden Sie regelmäßig einen Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Der Bauträger errichtet für Sie auf seinem Grundstück die gewünschte Eigentumswohnung oder das Haus nach einer bereits vor Vertragsschluss festgelegten Leistungsbeschreibung, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden muss, wenn Sie Verbraucher (privater Bauherr) sind.

Notarielle Beurkundung

Der Bauträgervertrag ist zwingend notariell zu beurkunden. In der Regel stellt aber der Bauträger den Notar und damit auch den Vertragsentwurf. Wir beraten Sie juristisch sowohl bei den Verhandlungen mit dem Bauträger bis hin zum Abschluss des Vertrags inklusive aller seiner Anlagen, als auch der anschließenden Durchführung des Bauträgervertrags bis zur Übergabe des fertigen Objekts an Sie. Denn Sie bauen als Auftraggeber „auf fremden Grund“. Ihnen steht als Erwerber kein Betretungs- und damit kein Kontrollrecht der Baustelle bis zur Übergabe des Objekts zu. Wir unterstützen Sie juristisch bei Baumängeln, Sonderwünschen, Vertragsstrafen, Verzug des Bauträgers mit der Fertigstellung und Übergabe (Verzugsschäden) oder im schlimmsten Fall auch der Insolvenz des Bauträgers. Der einmal geschlossene Bauträgervertrag ist nicht kündbar und kann auch nicht widerrufen werden. Ein Grund mehr, ihn inklusive aller seiner Anlagen unbedingt vor Abschluss sorgfältig durch uns prüfen zu lassen.

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Sie zahlen als Erwerber zwar regelmäßig nur Raten nach dem jeweiligen Baufortschritt auf der Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) an den Bauträger. Das Eigentum an dem Objekt gehört Ihnen aber trotzdem erst mit der Zahlung der Schlussrate. Daher müssen Sie Sie bis dahin unbedingt umfassend vertraglich abgesichert sein.

Wohnungseigentum

Natürlich beraten wir Sie gerne bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses von einem Bauträger auch bei Fragen betreffend das künftige Wohnungseigentum. Dazu gehört insbesondere die Prüfung der Teilungserklärung für Ihr künftiges Objekt ebenso wie auch die in der Praxis häufig komplizierte Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums im Bauträgervertrag. Regelmäßig werden dabei das Sondereigentum (die von dem Bauträger zu errichtende Wohnung) und das Gemeinschaftseigentum (wie das Dach, die Fassade, die Heizung etc.) getrennt abgenommen, was für Sie viele wichtige Fragen aufwerfen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Bauherrn und Bauträger?

Der Bauherr ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber/Besteller bei einem Bauvorhaben. Der Bauträger ist ein Unternehmer, also der Auftragnehmer.

Was macht ein Bauträger?

Der Bauträger tritt als Bauherr auf und bietet ein Paket an: Er kauft Grundstücke, bebaut sie und verkauft bezugsfertige Häuser samt Grundstücken zum Festpreis.

Ist der Bauträger auch Bauherr?

Bauträger müssen die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten. Der Bauträger baut auf seinem eigenen Grundstück. Er ist auch der Bauherr.

Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien in Düsseldorf, Essen & Wuppertal

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