Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien

Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.

Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Handels- und Gesellschaftsrecht

sowie Compliance und Corporate Governance

Das Gesellschaftsrecht im hier verstandenen Sinne betrifft das Recht der privatrechtlichen Zusammenschlüsse, also in Gesellschaften privatrechtlicher Rechtsnatur.

Personengesellschaften

Dazu gehören insbesondere die Personengesellschaften: Die offene Handelsgesellschaft ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft, in der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma (dem Namen des Kaufmanns) ein Handelsgewerbe zu betreiben. In der Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) schließen sich mindestens zwei Gründer zusammen zur Verfolgung eines Geschäftszwecks.Die Kommanditgesellschaft ist Handelsgesellschaft, die unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe betreibt und bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und mindestens einer nur mit seiner Einlage haftet.

Kapitalgesellschaften

Man kann auch folgende Kapitalgesellschaften gründen: Bei der Aktiengesellschaft (AG) wird das Kapital von einzelnen Gesellschaftern aufgebracht wird, die in Höhe ihrer Einlage an dem Unternehmen beteiligt sind. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Die Stammeinlagen sind die Beiträge der Gesellschafter mit der sie jeweils maximal haften.

Rechtsformwahl und Immobilienerwerb

Sieht man von dem privaten Immobilienerwerb einmal ab, so werden im geschäftlichen Rechtsverkehr fast ausschließlich Gesellschaften verwendet, die Immobilien oder Immobilienportfolios erwerben. Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit der richtigen Rechtsformwahl, die auf bilanzielle und steuerliche Einflüsse Rücksicht zu nehmen hat. Das gilt insbesondere dann, wenn ausländische Investoren über deutsche Gesellschaften ihre Immobiliengeschäfte abwickeln wollen.

Wir haben viel Erfahrung damit, für ausländische Investoren diese Strukturen aufzubauen und zu pflegen. Dabei geht es nicht nur um Großkonzernstrukturen, sondern um Gestaltungsmöglichkeiten von Privatpersonen zur Optimierung ihres Immobilienengagements.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Auswahl der richtigen
Rechtsform, der Umsetzung und Vertragsgestaltung für diese
Rechtsform und der späteren Durchführung des wirtschaftlichen
Handelns über diese Rechtsformen. Dabei beraten wir sowohl
Gesellschafter als auch Geschäftsleiter bei der Umsetzung deren
Interessen und betreut entsprechende Gerichtsverfahren, auch
schiedsgerichtliche Verfahren.

Wahl der Rechtsform

Bevor die für das konkrete wirtschaftliche Handeln in Betracht kommende Rechtsform gewählt wird, ist zu prüfen, welche Vor- und Nachteile jede mögliche Rechtsform in gesellschaftsrechtlicher und steuerliche Hinsicht bietet:

Gesellschaftsformen

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • GmbH
  • Aktiengesellschaft
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • eingetragene Genossenschaft

Wichtige Themen

  • Gesellschaftsgründung
  • Gesellschafter
  • Gesellschaftsvermögen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterabfindungen
  • Gesellschafterwechsel

Handelsrecht

  • Internationales
  • INCOTERMS
  • CISG (Wiener Kaufrecht)
  • Rechtswahl
  • Gerichtsstand
  • Forum shopping

Fragen und Antworten zum Gesellschaftsrecht

Was muss ich im Rechtsverkehr beachten?

Kann es empfehlenswert sein, statt als einzelne Person auch als Gesellschaft Immobilien zu erwerben?

Im privaten Bereich werden Immobilien in der Regel erworben durch einzelne Personen oder Personengemeinschaften, die sich zum Beispiel in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben. Wenn die Anzahl der Immobilien bzw. die beteiligten Erwerbspersonen größer wird, stellt sich die Frage, ob besser eine vorgeschaltete Gesellschaft die Immobilien erwirbt. Hierzu gibt es – und dazu haben wir eine Reihe von Sonderkonstruktionen umgesetzt – viele verschiedene Gestaltungsvarianten, diesen Immobilienerwerb sowohl in zivilrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher als auch steuerlicher Hinsicht zu optimieren.

Ich bin in einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern an einer oder mehreren Immobilien beteiligt. Was kann ich tun, um eine solche Beteiligung aufzulösen?

Immobiliengesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, können grundsätzlich beendet, gekündigt, aufgelöst usw. werden. Hierbei greifen die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die in Gesellschaftsverträgen zum Austritt eines Gesellschafters zu dessen Kündigung usw. festgehalten sind. Dazu kommen steuerliche Fragen (Aufdeckung stiller Reserven etc.). Erbrechtliche Fragen könnten von Bedeutung sein. Schließlich könnten internationale Gesellschaftskonstruktionen zu neuen Rechtsformen (wie der europäischen Aktiengesellschaft beispielsweise) oder Verschmelzungen über die Grenzen in Gesellschaften anderer Rechtsformen (z.B. eine französische SARL etc.) sinnvoll und empfehlenswert sein.

Wie verhalte ich mich bei grenzüberschreitenden Geschäften?

Zunächst empfehlen wir die vorausschauende Beratung bei der Vertragsanbahnung. Bereits an dieser Stelle können die Parteien Fehler machen, die die spätere Abwicklung ihrer Geschäfte erschweren. So stellen sie auch hier schon viele Fragen:

• Welches Recht ist anwendbar?
• Wie sichere ich meine Investitionen?
• Was kostet mich diese Sicherheit?
• Kann ich mich mit anderen zur Verbreiterung meines Risikos zusammenschließen?
• Was muss ich dabei beachten?
• Wo könnte ich klagen?
• Sind staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte zu empfehlen?
• Wo könnte ich eine Entscheidung vollstrecken?

Compliance und Corporate Governance

Auch in den Themen Compliance und Corporate Governance haben wir jahrelange Erfahrung. Wir beraten Sie gerne in jeglichen Fragen zu diesen Themen und stehen Ihnen bei Problemen zur Seite.

1. Compliance

Compliance ist als Kernthema in den letzten Jahren in aller Munde. Es bedeutet gemeinhin die Prüfung der Einhaltung aller (rechtlichen) Regeln bei der Durchführung des eigenen Geschäfts. Compliance wird immer wichtiger nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleinere und mittelständische Unternehmen.

  • Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen
  • Steuer- und/oder Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Strafrechtliche Beratung und Betreuung
  • Behebung von Missständen, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Inventurdifferenzen
  • Schließung von Wissenslücken über aktuelle Gesetze und Vorgaben
  • Prävention
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Stabilisierung des Geschäftsmodells
  • Ordnungsgemäße Unternehmensführung (Corporate Governance)

Rolle der Compliance

Ohne den Nachweis der Einhaltung von anerkannten Compliance-Regeln werden Unternehmen heute nicht mehr bei Ausschreibungen zugelassen. Daher werden auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich bemühen, einen solchen Nachweis führen zu können. Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung der umfangreichen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen ihres Geschäfts. Dabei werden nicht nur nationale, sondern im grenzüberschreitenden Bereich transnationale Regelungen einbezogen.

Strafrechtliche Betreuung zur straffreien Abwicklung

Wir beraten unsere Mandanten bei Compliance-Fragen in sämtlichen Immobilienbereichen, um Probleme mit Steuer- und Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden oder bei eingeleiteten Verfahren Mandanten zu betreuen. Dabei ist besonders die Betreuung bei von Behörden durchgeführte Ermittlungsverfahren wichtig. Hier sind wir im Kontakt mit Staatsanwaltschaften und kann aufgrund der Expertise in diesen Bereichen nahezu alle Verfahren ohne Durchführung von Strafverfahren vor den Gerichten beenden.

2. Corporate Governance

Das Thema Corporate deckt bei uns das gesamte „Unternehmensrecht“ rund um Gesellschaften ab (Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Mergers & Acquisitions). Dazu gehören auch Beratungen von Geschäftsführern oder Vorständen sowie Minder- oder Mehrheitsgesellschaftern von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsführungsmaßnahmen und Umstrukturierungen.

Unsere Tätigkeiten bei Corporate Governance sind insbesondere:

  • Gründung von Gesellschaften und Start-ups
  • Prüfung und Vorbereiten von Absichtserklärungen (Letter of Intent)
  • Joint Venture Beratung
  • Beratung von inländischen & ausländischen Investoren
  • Durchführung von Kapitalerhöhungen
  • Vorbereitung von Unternehmenstransaktionen, insbesondere durch Due Diligence
  • Beratung Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Gesellschafter im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen
  • Gesellschafterstreitigkeiten & Schiedsverfahren
  • Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung
  • Haftung und Haftungsbegrenzung
  • Umstrukturierung, Rechtsformwechsel
  • Vertragsgestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Compliance System
  • Erweiterung von Unternehmen (M&A)

Kernbereiche der Corporate Governance

Die Gründung von Gesellschaften für ausländische Investoren, Kapitalerhöhungen oder Vorbereitung von Transaktionen gehören zum Kern unserer Leistungen. Wir beraten Geschäftsführer, Geschäftsleiter oder Gesellschafter bei der rechtlichen Umsetzung ihrer Interessen. Beratungen im Bereich Corporate beziehen sich meist auf kleinere und mittelständische Unternehmen in der Form einer GmbH, KG oder GmbH & Co. KG.

Legal Due Diligence in der Corporate Governance

Wir beraten Mandanten bei der Durchführung der rechtlichen Due Diligence. Eine Due Diligence stellt eine sehr genaue Überprüfung der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse bezogen auf z.B. vorgelagerte Transaktionen dar.
Hierbei wird das gesamte Rechtsverhältnis einer Partei zu einer anderen oder bezogen auf ein Übernahmeobjekt, geprüft. Das bezieht sich auf alle Verträge, sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlicher Natur. Dabei stützen wir uns auf 25 Jahre Erfahrung in diesem Gebiet.

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