Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Baurecht als Kern des gesamten Immobilienrechts betrifft nicht nur das private Baurecht, sondern auch das öffentliche Baurecht. Privates Baurecht betrifft die Erstellung von Immobilien zwischen zwei Parteien. Öffentliches Baurecht behandelt die Fragen, wie Bauen zulässig ist (Bebauungspläne, Bauanträge, Baurecht, Baugenehmigungen). Wir decken beide Beratungsbereiche hervorragend ab. Nur die kompetente Gesamtschau auf den gesamten Lebenssachverhalt gewährt erfolgreiches Bauen.
Wir beraten im privaten Baurecht sowohl Auftragnehmer als auch Bauherrn bei Vertragsgestaltung, Projekten, Projektentwicklungen, aber auch Gewährleistungsfragen, Mängelklagen usw. Im öffentlichen Baurecht betreut Jasper Rechtsanwälte insbesondere Projektentwickler, die Baurechtschaffungsmaßnahmen durchführen, um quasi vom Acker bis zum Baurecht die rechtliche Leiter hochzusteigen.
Das Baurecht im weiteren Sinne bezieht nicht nur die öffentlich-rechtliche Baurechtschaffung ein, sondern auch den Kontakt zu den Behörden, über die Gestaltung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder Bebauungsplänen in enger Absprache mit der Kommune. Darüber hinaus beraten wir auch die am Bau Beteiligten bei der Gestaltung der Verträge, insbesondere der Bau- und Werkverträge zur Errichtung von Gebäuden, über die Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder die Anwendbarkeit der VOB/B. Dabei bezieht sich diese Beratung nicht nur auf den außergerichtlichen, sondern auch auf den gerichtlichen Teil, also die Klagen von allen Beteiligten vor den zuständigen ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht), aber auch vor Schiedsgerichten. In diesem Zusammenhang ist Herr Dr. Jasper mehrfach als Schiedsrichter und Vorsitzender von Schiedsgerichten, die sich mit sehr komplexen baurechtlichen Themen befassen mussten, aufgetreten.
In Bauverträgen zwischen Privaten können die Regelungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) vereinbart werden oder sie orientieren sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für Bauverträge, die ab 1. Januar 2018 abgeschlossen werden, gilt insbesondere das neue Bauvertragsrecht, für Verträge vor dem 1. Januar 2018 gilt noch das Werkvertragsrecht.
Wir begleiten Sie bei der Schaffung des Baurechts, bei der Ausarbeitung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen, während des Genehmigungsprozesses, bei Verhandlungen mit Behörden und bei der Durchsetzung von Genehmigungen (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Denkmalschutz, etc.).
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.