Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Das öffentliche Baurecht umfasst auch den Rechtsschutz eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück vorzugehen. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Sie können als Nachbar immer dann erfolgreich gegen die Baugenehmigung des Nachbarn gerichtlich vorgehen, wenn die Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts verstößt oder unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange nicht hätte erteilt werden dürfen. Es muss also eine Schutznorm (drittschützende Norm) verletzt sein, die gerade zu Ihrem Schutz existiert.
Vor Erhebung der Klage vor dem Verwaltungsgericht bietet sich daher idealerweise eine Vorabprüfung zu den Erfolgsaussichten einer Klage an, bei der sämtliche in Betracht kommenden Verstöße gegen drittschützende Normen von uns geprüft werden.
Ihre Rechte wahren Sie, indem wir zusammen fristgerecht eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Zu Bedenken ist dabei jedoch, dass eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 212a BauGB); ihr Nachbar also trotz Klage erstmal weiterhin im Besitz einer wirksamen Baugenehmigung wäre, und das Bauvorhaben nicht „gestoppt“ wäre. Wenn Sie die Verwirklichung des Bauvorhabens auch vorläufig verhindern möchten, müssten wir zudem im Wege des Eilrechtsschutzes einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung stellen.
Es handelt sich um ein Dreiecksverhältnis, bestehend aus dem Bauherrn, den Nachbarn und der Baubehörde. Wir stehen den dabei sowohl einen oder mehreren klagenden Nachbarn, dem Bauherrn als Beigeladenen oder der Behörde juristisch zur Seite.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail für einen Beratungstermin.
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.