Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien

Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.

Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Vertragsrecht

Verträge werden nahezu von jedem Bürger irgendwann abgeschlossen. Der Erwerb einer Immobilie oder die Errichtung einer Immobilie erfolgen mittels Kaufvertrags, Bauvertrags, Werkvertrags oder Bauträgervertrags.

Parteiautonomie

Parteiautonomie

In unserem Recht gilt die Parteiautonomie. Jeder kann Verträge
abschließen mit nahezu jedem Inhalt, sofern die Grenzen der
Sittenwidrigkeit oder von Treu und Glauben nicht überschritten
werden. Vertragsgestaltungen bilden den Kern unserer Beratung.
Nur klare Verträge führen zu dem gewünschten
wirtschaftlichen Erfolg.

Vertragsgestaltung

Unsere mehr als 25jährige Erfahrung bei der Erstellung von Verträgen in unterschiedlichen Bereichen geben dem Mandanten die Gewissheit, dass die Verträge aus seiner Sicht günstig, interessengerecht sowie rechtssicher und durchsetzbar gestaltet sind. Dabei sind insbesondere im Immobilienrecht die Abgrenzungen zwischen Bauverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen und Dienstverträgen zu berücksichtigen. Gerade vermeintlich einfache Werkverträge erfordern ein präzises Wording und eine genaue Bezugnahme auf die hierzu erforderlichen Leistungsbeschreibungen, die bei Großprojekten eine hohe Komplexität aufweisen und sehr umfangreich sind.

Nur wer Verträge rechtssicher und eindeutig gestaltet, kann in späteren Auseinandersetzungen (vor Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten) Erfolg in der Durchsetzung seiner Interessen haben.

Kaufverträge

Immobilien sind etwas Besonderes. Ihr Erwerb sollte daher gut überlegt, geplant und sorgfältig abgewickelt werden. Wir helfen unseren Mandanten dabei, Ihrem Gegenüber – meist einem Immobilienprofi – auf Augenhöhe zu begegnen und die Ziele und Interessen des Mandanten zu wahren und durchzusetzen.

Allein das Vertrauen in den beurkundenden Notar reicht für diese Zwecke nicht aus. Der Notar berät die Vertragsparteien nicht, denn er ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet. Er soll dafür sorgen, dass die Beteiligten den Vertrag richtig verstehen (Aufklärungspflicht). Er prüft nicht, ob die Parteien mit diesem Vertrag ihre Interessen wahren können. Dies ist besonders problematisch, da Immobilienkäufe nur schwer rückabgewickelt werden können. Bauträger und Verkäufer holen sich genau deshalb stets rechtlichen Rat ein. Das sollte auch der private Immobilienkäufer so handhaben. Dieser Aufwand vor einem Vertragsschluss lohnt sich. Denn manchmal ist es ratsam, auf ein Geschäft zu verzichten, da die Risiken in rechtlicher und finanzieller (eventuell auch technischer) Hinsicht kaum kalkulierbar sind. Wir helfen unseren Mandanten, diese Risiken aufzudecken und so ihr Vermögen zu schützen!

Was kostet eine solche Rechtsberatung?

Wir bieten die juristische Basis  für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mandanten. Nur eine professionelle und fundierte juristische Beratung kann den wirtschaftlich avisierten Erfolg der Handelnden gewährleisten. Wir arbeiten auf Wunsch zu festen, vorher vereinbarten Konditionen. Die Mandanten nutzen damit langjährige Erfahrung im Immobilienwirtschaftsrecht zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wichtige Vertragstypen im Überblick

Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Parteien. Sie weisen die Risiken zu und treffen Regelungen für unterschiedliche Sachverhalte. Daher bieten sich Verträge mit besonderen Regelungen für besondere Fallgestaltungen an:

Bauverträge

Nach einem Bauvertrag (als Werkvertrag) ist der Erfolg geschuldet, also das vereinbarte Werk. Der Besteller hat solange einen Erfüllungsanspruch gegen den Unternehmer, bis das geschuldete Werk errichtet und abgenommen wurde. Bauverträge können sich nach Regeln des BGB richten oder nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).

Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträge (GU/GÜ)

Diese Verträge wählen Auftraggeber/Besteller, die sich nur mit einer Vertragspartei im Hinblick auf ihr Immobilienprojekt binden wollen ("one face to the customer"). Der GU (der Auftragnehmer) schließt seinerseits mit Nachunternehmern Verträge ab, die die einzelnen Arbeiten durchführen. Für diese Koordinationsaufgaben erhält der GU einen üblichen Zuschlag.

Architekten- und Planerverträge/Ingenieurverträge

Ohne eine gute Planung wird nahezu jedes Immobilienprojekt zum Desaster. Daher sind klar formulierte Verträge mit Architekten und Planern für das Gelingen eines solchen Projektes unabdingbar. Nur die vorausschauenden Planungen der beteiligten Architekten, Planer und Ingenieure gewährleisten ein verlässliches Leistungssoll, auf das sich der Besteller stützen kann.

Miet- und andere Nutzungsverträge

Eine Immobilie wird nach ihrer Errichtung genutzt. Auch dafür bedarf es klarer und eindeutiger Verträge, die in der Regel nicht nur lange Laufzeiten haben, sondern auch wirtschaftlich sehr bedeutend sind. Nur wenn diese Verträge „funktionieren“, kann das Immobilieninvestment selbst erfolgreich sein und die gewünschte Rendite erzielen.

Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien in Düsseldorf, Essen & Wuppertal

Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.

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