Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Wenn Sie Mandantin oder Mandant bei uns werden wollen, dann vereinbaren Sie doch einfach einen Termin zur Beratung bei uns. Entweder Sie kommen bei uns in die Kanzlei oder wir vereinbaren ein Telefontermin oder Videocall (WebEx, Microsoft Teams etc.). Wir klären mit Ihnen den relevanten Sachverhalt und bieten Ihnen rechtliche Lösungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Rufen Sie uns gern jederzeit unter 0211/49 25 90 an oder senden Sie uns eine E-Mail an mail@jasper-law.com.
Beratung verstehen wir als rechtliche Dienstleistung und Geschäftsbesorgung im außergerichtlichen Rechtsverkehr. Hierbei versuchen wir, mit Ihnen gemeinsam gestaltend tätig zu werden, um Ihnen konkrete rechtliche Handlungsmöglichkeiten anzubieten.
Die Vergütung für die Beratung hängt üblicherweise von ihrem Umfang ab. Gesetzlich kann abgerechnet werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert. Oder Mandant/innen und Rechtsanwalt/innen vereinbaren – insbesondere bei höheren Gegenstandswerten ist das sehr empfehlenswert – eine Abrechnung auf Stundenbasis. Die Stundensätze variieren je nach anwaltlicher Erfahrung und Expertise des beratenden Rechtsanwalts.
Oft kommen Kunden zu uns, die einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht Dokumente vorlegen können, in denen Fristen vorgegeben sind. In diesem Fall bitten wir um besondere Obacht und auch um Mitteilung an uns, damit keine Fristen versäumt werden. Wir werden Ihnen dann entsprechend erläutern, ob es Möglichkeiten entsprechender Fristverlängerung gibt oder ob die Frist in jedem Fall eingehalten werden muss.
Wenn Sie uns als Rechtsanwälte in einer Angelegenheit beauftragen, sind wir zumindest mündlich bevollmächtigt. Wir können im Außenverhältnis für Sie auftreten. Es ist jedoch ratsam, eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen, die wir gegenüber Dritten nachweisen können. Sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Wir vertreten unsere Mandanten als prozesserfahrene Rechtsanwälte außergerichtlich und vor Gerichten, insbesondere vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, und zwar bundesweit, aber auch vor Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus sind wir auch an Finanzgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten bundesweit zugelassen.
Die anwaltliche Vertretung umfasst zum einen die Vertretung vor den jeweiligen Gerichten. Zum anderen kann die Vertretung sich auch beziehen auf außergerichtliche Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Vertretungen bei Vertragsverhandlungen, als Gesellschafter oder Mitglieder in WEG-Versammlungen, bei Notarabschlüssen von Notarverträgen usw.
Bei langfristigen Vertretungs- und Beratungsmandaten ohne den genauen Umfang der Beratung/Vertretung und die dafür aufzubringende Zeit zu kennen, erfolgt in den meisten Fällen nach einer monatlichen, fairen Stundenabrechnung. Der Mandant hat während des gesamten Verfahrens die absolute Kostenkontrolle. Handelt es sich um anwaltliche Leistungen für klar definierte Vorhaben, kann die Vergütung pauschaliert werden. Einzelheiten sind im Gespräch mit dem Mandanten vertrauensvoll vorab festzusetzen.
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.