Ihre Immobilienanwälte
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Ihre Immobilienanwälte
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Wenn Sie Mandantin oder Mandant bei uns werden wollen, dann vereinbaren Sie doch gleich einen Termin zur Erstberatung mit uns. Entweder Sie kommen bei uns in die Kanzlei oder wir vereinbaren ein Telefontermin oder Videocall (WebEx, Microsoft Teams etc.).
Im Rahmen einer Erstberatung wird der relevante Sachverhalt geklärt, die ersten Fragen beantwortet und wir erläutern die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Hierfür fällt nur eine Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Für die weitere Beratung und Vertretung schließen wir mit Ihnen eine ausführliche Honorarvereinbarung ab, der unsere Honorarbedingungen sowie Datenschutzregelungen beigefügt sind. In der Regel rechnen wir – falls nicht eine Pauschale vereinbart wurde – auf einer Stundenbasis monatlich ab. Die angefallenen Stunden weisen wir transparent in sog. Timesheets nach. Gerne können Sie uns jederzeit vorab fragen, welchen maximalen Zeitaufwand wir für die Erledigung einer bestimmten Angelegenheit in Rechnung stellen werden.
Rufen Sie uns gern jederzeit unter 0211/49 25 90 an oder senden Sie uns eine E-Mail an mail@jasper-law.com.
Im Rahmen einer Erstberatung wird der relevante Sachverhalt geklärt, die ersten Fragen beantwortet und wir erläutern die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Am Ende der Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie weiterhin anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Die Erstberatungsgebühr regelt sich auf der Grundlage des § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und beträgt zurzeit EUR 190,00 netto plus Umsatzsteuer.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, wird die Erstberatung in der Regel übernommen. Wir empfehlen, dass Sie vor einer Erstberatung ggf. Kontakt mit Ihrem Versicherer oder Ihrem Versicherungsvertreter aufnehmen.
Hier ist vorab kein großer Aufwand nötig. Sofern Sie bereits schriftliche Unterlagen, wie Pläne, Verträge oder Bilder haben, können Sie uns diese vor Erstberatung gern per E-Mail (mail@jasper-law.com) übermitteln. Ansonsten reicht es auch aus, wenn Sie diese Unterlagen zum Termin mitnehmen oder uns im Erstberatungstermin den Sachverhalt kurz mündlich erläutern.
Oft kommen Mandanten zu uns, die Dokumente einer Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts präsentieren können, in denen Fristen genannt sind. Hier bitten wir um besondere Obacht und auch Mitteilung an uns, damit keinerlei Fristen versäumt werden. Wir werden Ihnen dann entsprechend erläutern, ob es Möglichkeiten entsprechender Fristverlängerung gibt oder ob die Frist in jedem Fall eingehalten werden muss.
Wenn Sie uns als Anwälte in einer Angelegenheit beauftragen, sind wir zumindest mündlich bevollmächtigt. Wir können im Außenverhältnis für Sie auftreten. Empfehlenswert ist allerdings, uns eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen, die wir gegenüber Dritten nachweisen können. Sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Ob Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Bau-, Banken- oder Gesellschaftsrecht: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per Post an mail@jasper-law.com.