Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien
Effizienz, unternehmerisches Denken und der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle.
Ob Sie als Generalunternehmer ein einfaches Wohngebäude oder doch eine komplexe Industrieanlage für den Auftraggeber - regelmäßig für einen Pauschalpreis - schlüsselfertig errichten, beraten wir Sie bei komplexen Bauvorhaben juristisch zu Fragen der Mängelhaftung, zu den Folgen von Bauzeitverzögerungen, Anordnungsrechten, Vertragsstrafen sowie Leistungsänderungen und unterstützen Sie dabei, entsprechende vertragliche Regelungen zu prüfen und erfolgreich zu verhandeln. Aber auch für den Fall der Insolvenz von Nachunternehmern und der Folgen für das Bauvorhaben beraten wir Sie ebenso wie bei Fragen zur Absicherung Ihrer Vergütungsansprüche.
Da Sie im Rahmen eines solchen Generalunternehmervertrags – ausgestaltet als Bauvertrag oder auch Verbraucherbauvertrag – die vertraglich geschuldeten Leistungen (Bauleistungen, aber typischerweise auch Planungsleistungen) in der Regel nicht vollständig selbst, sondern durch den Einsatz von Nachunternehmern (in der Praxis auch Subunternehmer genannt) erbringen, haben Sie vertragliche Verpflichtungen sowohl gegenüber dem Bauherrn als auch gegenüber den Nachunternehmern. Wir unterstützen Sie juristisch durch das Erstellen, Prüfen und Verhandeln des Generalunternehmervertrags und seiner Anlagen, dass Ihre rechtlichen Interessen in beiden Richtungen bestmöglich gewahrt sind.
Wir unterstützen Sie daher auch bei dem Erstellen, Verhandeln und Abschluss der einzelnen Nachunternehmerverträge. Dabei achten wir für Sie insbesondere darauf, dass Sie bezüglich Fristen und Terminen, Baukostenvorgaben, Leistungsänderungen, Honoraren und der sonstigen Parameter des Bauvorhabens Deckungsgleichheit zwischen Nachunternehmer- und Generalunternehmervertrag erzielen. Dadurch vermeiden wir für Sie „Lücken“ bei der Leistungserbringung und der Vergütung.
Rechtsanwalt, Schlichter, Experte für Baurecht & Immobilien: JASPER-Rechtsanwälte bietet Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0211 492590 oder per E-Mail an mail@jasper-law.com.