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Mediation

Mediation - Rechtsanwalt Düsseldorf

Die Mediation (zuweilen auch als außergerichtliche Streitbeilegung bezeichnet) bietet die Möglichkeit, in einem transparenten, in der Regel kurzen und finanziell akzeptablen Umfang ein Verfahren auf freiwilliger Basis zwischen den Parteien durchzuführen. Dabei sind die Interessen der Parteien zu berücksichtigen und können erheblich besser als oft in Gerichtsverfahren ökonomische, psychologische und individuelle Aspekte dieses Streites berücksichtigen. Mediationen sind darauf ausgerichtet, die bestmögliche Lösung mit einem Maximum an Akzeptanz zu vereinbaren. Mediationen werden auch mehr und mehr selbst von Gerichten angeboten, da nicht jeder Streit eines harten, eine Partei treffenden, Urteils bedarf.

Herr Dr. Jasper ist als Mediator ausgebildet. Diese langjährige Erfahrung hilft nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Vermeidung von Konflikten.

Grundlagen der Mediation

Die Mediation beruht auf einem geordneten Verfahren und grundlegenden Prinzipien.

Verfahren der Mediation

Die Mediation selbst kann man in verschieden Verfahrensphasen einteilen. In der ersten Phase verschaffen sich Mediator und Parteien einen Überblick über das Problem. Am Ende dieser ersten Phase steht meist eine Mediationsvereinbarung der Parteien. In der zweiten Phase nähert man sich der Konfliktlösung.

Rolle des Mediators

Der Mediator darf nicht die Rolle des Richters oder des Schiedsmanns einnehmen. Er ist zur strengsten Neutralität verpflichtet. Die Parteien selbst sind die Experten des Konflikts. Sie sollen den Konflikt selbst beilegen unter Mithilfe des Mediators. Das ist das weitere Prinzip der Selbstverantwortlichkeit.

Prinzipien der Mediation

Somit ergeben sich folgende Prinzipien der Mediation: Neben der Selbstverantwortung und der Freiwilligkeit gehören auch die Vertraulichkeit, die Informiertheit und die Neutralität oder Allparteilichkeit des Mediators dazu.

Regelung der Kosten

Die Kosten der Mediation können frei vereinbart werden. Hierz gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Parteien sollten sich in der Mediationsvereinbarung mit dem Mediator auf eine Vergütungsregelung einigen. Es empfiehlt sich eine Pauschale, wenn der Umfang einigermaßen sicher festgelegt werden kann. Ansonsten bietet sich eine Stundenvereinbarung an, wie man sie bei Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern auch kennt. Hier variieren die Stundensätze wohl zwischen einhundert bis mehrere einhundert EURO netto zzgl. Umsatzsteuer und Ausgaben. Da auch hier die Qualität des Mediators oft den Erfolg oder Misserfolg einer Mediation bestimmt, sollten die Parteien an dieser Stelle nicht sparen.

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