Nunmehr können Inkasso-Dienstleister für Mieter, die eine zu hohe Miete zahlen müssen, die überhöhte Miete von dem Vermieter zurückverlangen. Mieter können ihre Ansprüche an einen Inkasso-Dienstleister abtreten.
Nach dem BGH ist diese Vorgehensweise durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt, das weit auszulegen ist. Dagegen hatten sich Rechtsanwälte und deren Standesvertretung gewandt, allerdings ohne Erfolg.
Im Ergebnis können betroffene Mieter ihre Ansprüche an einen Inkasso-Dienstleister abtreten, der erst bei Erfolg vergütet wird, meist in Höhe eines vorher vereinbarten Prozentsatzes der erhaltenen Miete.
Zum weiteren Nachlesen nachfolgend die Pressemitteilung des BGH . Das vollständige Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Wir berichten weiter.