Insolvenzen sollte man meiden. Vermeiden kann mancher am Wirtschaftsleben Beteiligter sie jedoch nicht. Unternehmen „gehen insolvent“ oder Privatpersonen entscheiden sich für die Durchführung einer Privatinsolvenz.
JR berät Mandanten in allen Rechtsfragen aus und im Zusammenhang mit Insolvenzfragen rund um die Teilnehmer bei Immobilieninvestitionen. Dazu gehören Unternehmen aus diesem Bereich, die einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit stellen müssen. Gerade die schwierige Phase vor einer solchen Entscheidung und deren Vermeidung sind Kernberatungskompetenz von JR.
Beratung
Insolvenz(vor)beratungen erfordern einen sehr fundierten Überblick über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen des Geschäfts. Abwendung von Unternehmenskrisen durch erfolgreiche Umgestaltung der Aktiva der Gesellschaften und Begrenzung der Verbindlichkeiten stehen an erster Stelle der Beratung. Oft sieht die „Welt“ bei genauer Betrachtung gar nicht so düster aus. Wenn der Gang zum Insolvenzrichter nicht mehr vermeidbar ist, schützt die kompetente juristische Begleitung vor vernichtender zivilrechtlicher (Schadensersatz) und strafrechtlicher (Insolvenzverschleppung, Bankrott) Inanspruchnahme. JR hat gerade in diesem Bereich mehr als zwanzig Jahre Beratungserfahrung, die jedem Mandanten – geschäftlich oder privat – zugutekommt.
JASPER Rechtsanwälte,
Düsseldorf, den 02. November 2021