Das Bundesjustizministerium plant erneut die Verschärfung der Mietpreisbremse.
Zum 01. Juni 2015 wurde die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt, zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Vermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Nach dem einfachen oder dem qualifizierten Mietspiegel vor Ort muss die Vergleichsmiete bestimmt werden. Seit dem 01. Januar 2019 müssen Vermieter unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wieviel Miete vom Vormieter verlangt wurde.