Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte
 |  Dennis Wiegard

Moderne Bauverträge – Kosten, Zeit, Qualität (Teil 2)

Wie wir bereits im Teil 1 unserer Reihe zu modernen Bauverträgen berichtet hatten, können Mehrparteienverträge bei Bauvorhaben dabei helfen, Kosten zu verringern, Zeit zu sparen und trotzdem die geforderte Qualität zu sichern.

Gegenwärtige Vertragspraxis

In Deutschland schließt der Bauherr in der Regel einen Vertrag mit dem Generalunternehmer. Der wiederum schließt Verträge mit den Subunternehmern (Rohbauer/Dachdecker/Elektriker/etc.). Der jeweilige Subunternehmer wiederum schließt einen Vertrag mit seinem Lieferanten. Das sind jeweils sogenannte Zwei-Parteien-Verträge. In dieser Struktur verfolgt jede Partei primär ihr eigenes Interesse gegenüber ihrer Vertragspartei. Die anderen Vertragsverhältnisse sind ihr noch nicht einmal bekannt. Das führt oft zu Komplikationen bei der Abwicklung des gesamten Bauvorhabens (Probleme bei Budgetierung, Bedarfsermittlung, Terminrahmen, Risikomanagement, Risikoaversion). Zudem ist die oft strikte Trennung zwischen Bau- und Planungsphase selten hilfreich.

Mehrparteienverträge

Bei einem Mehrparteienvertrag sind alle Parteien in einem einzigen Vertragswerk verbunden. Der gemeinsame Projekterfolg steht im Vordergrund. Alle Beteiligten soll als „Partner“ das Vorhaben umsetzen und fördern, gleichsam eine „Gemeinschaft“ (als Allianz) bilden. Dafür werden im englischen Sprachgebrauch die Begriffe „Partnering“ und „Project Alliancing“ verwendet. Mehrparteienverträge sollen so gestaltet werden, dass alle Beteiligten sich gegenseitig informieren und miteinander kooperieren. Die vertraglichen Strukturen werden so geschaffen, dass eine Lenkung der Verhaltensweisen jeder Partei erreicht wird. Es werden klare Ziele definiert, die mit kooperativer Zusammenarbeit erreicht werden sollen.

Zusammenwirken aller Parteien

Die verschiedenen Partner werden verpflichtet, zur Erreichung des gemeinsamen Projekterfolges zusammenzuarbeiten. Die Kooperation wird zur vertraglich vereinbarten Leistungspflicht. Auch kann eine Kooperation durch innovative Vergütungsmodelle wie „PAINSHARE/GAINSHARE“ erreicht werden, bei dem jede teilhabende Partei an den finanziellen Gewinnen und Verlusten im Rahmen des Gesamtprojektes beteiligt wird. Wie bei einer Mannschaftssportart geht es um den Erfolg als Team. Man gewinnt zusammen und man verliert zusammen.

Wie ein solcher Mehrparteienvertrag gestaltet werden könnte und welche Faktoren dabei berücksichtigt werden müssen, berichten wir in dem nächsten Teil dieser Blog-Reihe.

Autoren:
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper
Düsseldorf, den 16.07.2019

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