Wie gehe ich bei Baumängeln vor?
Der häufigste Fall wird vorliegen, wenn ich als Besteller selbst bemerke, dass an meinem Bau ein Mangel vorliegt. Mängel kann es an jedem Teilgewerk geben. Sobald ich als Bauherr einen Mangel bemerke, muss ich mich hierzu selbstverständlich äußern. Dabei ist es empfehlenswert, dass ich mich, wenn ich sowieso Fachleute für mich engagiert habe, wie beispielsweise einen Architekten oder einen privaten Bauleiter, diesen über den offensichtlichen Mangel informiere.
Die andere Variante ist die Tatsache, dass der von mir eingesetzte Bauleiter oder Architekt Mängel feststellt, die ich als Laie gar nicht sehe. Sofort müssten dann diese Baumängel möglichst mit Hilfe eines Fachmanns aufgenommen, d. h. dokumentiert werden. Dazu bedarf es in der Regel genauer Protokolle, Vermessungen, möglicherweise auch sofort die Einschaltung eines Gutachters und eine Fotodokumentation. Gleichzeitig bitte ich meinen Fachmann (oder ich mache das selbst) den Baumangel gegenüber meinem Vertragspartner, also dem Unternehmer, anzuzeigen und ihn mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung aufzufordern. Wenn ich hier unsicher bin, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der dafür sorgt, dass sowohl die Anzeigen korrekt sind als auch die Frist angemessen der Rechtsprechung konform gesetzt wird.