Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte
 |  Dr. Dieter Jasper, LL.M.

UK-Regeln ab dem 01.01.2021

Regeln für den Rechts- und Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021

Die britische Regierung gibt Hinweise, was ein Unternehmen aus der EU ab dem 01.01.2021 bei Geschäften mit britischen/schottischen Unternehmen beachten muss.

Kauf und Verkauf von Waren

Die Vorschriften ändern sich und der Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird entsprechenden Bestimmungen unterliegen. Mehr Informationen zu den Abläufen an der Grenze zum Vereinigten Königreich.

Setzen Sie sich mit Ihren Handelspartnern im Vereinigten Königreich in Verbindung, um sich über Zuständigkeiten abzustimmen. Halten Sie die richtigen Dokumente für die Art der Waren, die Sie über die britische Grenze ein- oder ausführen, bereit. Vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Grenzbestimmungen erfüllen.

Wenn Sie landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Lebensmittel nach Großbritannien verkaufen, muss Ihr Unternehmen ggf.:

  • die Bestimmungen für den Export von Lebensmitteln, Getränken oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen ins Vereinigte Königreich prüfen
  • prüfen, welche Dokumente, Lizenzen und Zertifikate für die Waren erforderlich sind, die Sie aus der EU ins Vereinigte Königreich einführen und wie Sie diese beantragen können
  • eine Voranmeldung bei den britischen Behörden für die Produkte vornehmen, die Sie aus der EU ins Vereinigte Königreich exportieren

Für den Warenverkehr zwischen Nordirland und den EU-Mitgliedsstaaten, darunter Irland, wird es keine wesentlichen Änderungen geben.

Zahlung der Umsatzsteuer/Beantragung der Erstattung der Umsatzsteuer

Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die neuen Vorschriften zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer von Waren, die Sie an britische Abnehmer schicken, ausreichend informieren.

Informieren Sie sich, wie Sie die Erstattung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen beantragen können, die sie ab 1. Januar von britischen Anbietern ankaufen

Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich

Ihr Unternehmen wird ggf. Änderungen vornehmen müssen, um weiterhin personenbezogene Daten an Unternehmen oder andere Organisationen mit Sitz im Vereinigten Königreich übermitteln zu können. Treffen Sie hinsichtlich Datenschutz und Datenübermittlung entsprechende Maßnahmen.

Dienstleistungsverkehr im Vereinigten Königreich

Die Änderungen ab dem 1. Januar 2021 wirken sich ggf. auch auf Ihr Unternehmen aus. Es gelten möglicherweise neue Vorschriften, sofern:

  • Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich haben
  • ihr Unternehmen dem Dienstleistungssektor im Vereinigten Königreich angehört
  • Sie einen Zusammenschluss mit einem Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich planen
  • Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen geschäftlich in das Vereinigte Königreich reisen
  • Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen Dienstleistungen in einem im Vereinigten Königreich reglementierten Beruf erbringen

Informieren Sie sich über die im Vereinigten Königreich geltenden Vorschriften, einschließlich der Visabestimmungen, und darüber, wie sich Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken können.

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