Sie als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft werden die Teilungserklärung allenfalls nur vor dem Erwerb Ihrer Immobilie einmal gelesen haben. Eine Urkunde, die sehr formal aufgebaut und streng juristisch und damit für viele nur schwer verständlich geschrieben ist. Schnell wandert dieses Dokument daher wieder in die Akten in der Annahme, es wird schon alles seine Ordnung haben. Sie wurde schließlich auch notariell beurkundet. Das aber ist gefährlich. Es stecken eine Menge Risiken und Unwägbarkeiten in diesem Dokument, die nicht verjähren und deren Beseitigung selbst nach Jahren oder Jahrzehnten die Betroffenen fünf- oder gar sechsstellige Beträge kosten kann.
In der Teilungserklärung wird festgelegt, welche Räume zu welcher Wohnung gehören und welche nicht zu Wohnzwecken bestimmt sein sollen. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und ist für alle Wohnungseigentümer verbindlich. Wichtiger Bestandteil ist der Aufteilungsplan, eine von der Bauaufsichtsbehörde geprüfte Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), in der die Aufteilung des Gebäudes und die einzelnen Räume (Lage und Größe) und Gebäudeteile genau dargestellt sind.