Vorausgegangen sind Teil 1 und Teil 2
Nach einem Mehrparteienvertrag haben die Vertragspartner (Generalunternehmer, Subunternehmer wie Rohbauer/Dachdecker/Elektriker/etc.) bei einem Bauprojekt zur Erreichung des gemeinsamen Projekterfolges zusammenzuarbeiten. Die Kooperation wird zu der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht. Auch die Gegenleistung, die Vergütung, eines solchen Mehrparteienvertrages kann attraktiv ausgestaltet werden.