Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte
 |  Dennis Wiegard

Moderne Bauverträge – Kosten, Zeit, Qualität (Teil 3)

Vorausgegangen sind Teil 1 und Teil 2

Nach einem Mehrparteienvertrag haben die Vertragspartner (Generalunternehmer, Subunternehmer wie Rohbauer/Dachdecker/Elektriker/etc.) bei einem Bauprojekt zur Erreichung des gemeinsamen Projekterfolges zusammenzuarbeiten. Die Kooperation wird zu der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht. Auch die Gegenleistung, die Vergütung, eines solchen Mehrparteienvertrages kann attraktiv ausgestaltet werden.

Innovative Vergütungsmodelle

Die Vergütung der (Sub-)Werkunternehmer hängt vom jeweiligen Projekterfolg ab. Das Prinzip nennt sich „PAINSHARE/GAINSHARE“. Alle Beteiligten gewinnen oder verlieren gleichzeitig. Der gemeinsame finanzielle Anreiz für ein Projekt zur Erreichung klar definierter Ziele fördert den kollektiven Ansatz (auch Allianzvertrag genannt). Alle Beteiligten streben den Erfolg („Qualitäten, Kosten, Zeit“) des Gesamtprojektes an. Vergütungen und Gewinne reduzieren sich bei Schlechtleistungen/Nichtleistungen, bei Kostenerhöhungen und bei verspäteter Fertigstellung.

Rückgang von Rechtsstreitigkeiten

Ein solch innovatives Vergütungsmodell zwingt die Beteiligten zu intensiver Kommunikation untereinander. Probleme werden präventiv im Ansatz (gemeinsam) behoben. Kommunikation und Kooperation sind Garanten für den Projekterfolg. Alle Vertragsparteien halten sich gegenseitig fortlaufend unterrichtet. Unterschiedliche Ansichten sollen vorab und im konstruktiven Dialog zu einer einvernehmlichen Entscheidung geführt. Falls zwischen den Parteien kein Einstimmigkeitsprinzip erfolgen kann, muss die Gruppe Mehrheitsentscheidungen fällen.

Ein solches Vorgehen führt nachweislich zu einem signifikanten Rückgang von Rechtstreitigkeiten. Aus England sind in den letzten 15 Jahren lediglich zwei Rechtstreite auf der Basis von solchen Mehrparteienverträgen bekannt geworden, wie der Deutsche Baugerichtstag berichtete.

Mehrparteienverträge empfehlenswert

Mehrparteienverträge bieten sich insbesondere für größere und komplexere Bauvorhaben an, die insbesondere mehrere Monate oder gar Jahre dauern. Sie bieten den Vorteil, dass die Parteien durch die Vertragskonstruktion so gebunden sind, dass jeder Streit, der nicht rechtzeitig vermieden oder geschlichtet werden kann, empfindliche finanzielle Nachteile bringen oder Gewinnchancen vereiteln kann. Im Ergebnis dürften damit auch die Belastung von (Schieds-)Gerichten für solche Fälle zurückgehen.

Autoren:
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper
Düsseldorf, den 13.08.2019

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