Sie erinnern sich an unseren Blog-Beitrag vom 05. Februar 2020 mit dem Titel “Berlin hat (vorerst) den Mietendeckel”?
Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels
Wie mit der Relativierung in der Klammer bereits befürchtet, beantragten am heutigen Mittwoch, den 06. Mai 2020, 284 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird den Mietendeckel (das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, MietenWoG Bln) nun auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen.
Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Wir werden für Sie berichten.
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
Rechtsanwälte für Baurecht & Immobilien in Düsseldorf, Essen & Wuppertal
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