Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Denkmalpflege

Die Denkmalpflege betrifft die betreuende, fördernde und forschende Tätigkeit der Behörden ohne Eingriffscharakter. Die Denkmalschutzgesetze der Länder unterscheiden grundsätzlich zwei Bereiche, den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Der Denkmalschutz umfasst die Erhaltung von Denkmälern und gezielte Maßnahmen der öffentlichen Hand vor allem im Bereich der Eingriffsverwaltung. Hier kann auch ohne Zustimmung des Eigentümers die Anordnung in Form von Geboten und Verboten durchgesetzt werden. Denkmalpflege und Denkmalschutz zielen auf die Erhaltung von Denkmälern und deren wissenschaftliche Erforschung ab. Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten oder Teile von Sachen, an deren Erhalt und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Entscheidend kommt es auf das öffentliche Interesse an. Das besteht immer dann, wenn eine Sache bedeutend für die Geschichte der Menschen für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen, die die Erhaltung und Nutzung der Sache erforderlich machen (Beispiel § 2 Abs. 1 Satz 1 DSchG NRW).

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