Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Denkmalbereich

Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, und zwar auch dann, wenn nicht jede dazugehörige einzelne bauliche Anlage die Voraussetzung eines Denkmals erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder- und Silhouetten, Stadtteile und –viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Entscheidungsbild bedeutend sind. Hierzu können auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten gehören (§ 2 Abs. 3 DSchG NRW).

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