Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereiteten Bebauungsplan, der ein umfassendes Bodennutzungskonzept für das gesamte Gemeindegebiet enthält. Auf der zweiten Stufe findet man den Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Er ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan mit Festsetzung für den Vollzug der Planungen.
Die verweisungsrechtlichen Grundlagen für das Bauen sind einmal die sogenannte Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden nach Artikel 28 Abs. 2 GG, aber auch die Eigentumsgarantie und die Baufreiheit nach Artikel 14 GG, wobei die Baufreiheit sich als Gegenstand der Eigentumsgarantie darstellt.