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Hypothek

Die Hypothek ist ein beschränktes dingliches Grundstücksrecht, aus dem Grundstück eine Geldsumme zur Befriedigung einer Forderung des Gläubigers entweder gegen den Eigentümer bei Sicherung einer eigenen Schuld oder gegen einen Dritten bei Sicherung einer fremden Schuld zu zahlen. Der Eigentümer persönlich ist aus der Hypothek nicht zur Zahlung verpflichtet. Er muss vielmehr die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zur Forderungsbefriedigung der Hypothek dulden. Die Forderung ist bei der Hypothek das Hauptrecht. Die Hypothek ist lediglich akzessorisch, d.h. sie hängt im Entstehen und Bestehen mit der Forderung zusammen. Ohne Forderung entsteht sich nicht als Fremdrecht. Sie folgt der Forderungsübertragung und der Belastung. Einreden gegenüber der Forderung können auch gegenüber der Hypothek geltend gemacht werden.

 

Hypotheken gibt es in verschiedenen Art und Sonderformen wie·       

  • Verkehrshypothek   
  • Sicherungshypothek        
  • Briefhypothek        
  • Buchhypothek        
  • Einzelhypothek        
  • Gesamthypothek        
  • Eigentümerhypothek        
  • Tilgungshypothek        
  • Einheitshypothek