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Jahresbruttomiete

Die Jahresbruttomiete errechnet sich aus dem im Regelfall als monatliche Vorauszahlung je Quadratmeter-Mietfläche zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete x 12 Monate. Die Verwendung des Begriffs Bruttomiete wird dabei häufig unterschiedlich gehandhabt. So bezeichnet man die Bruttokaltmiete als die Miete einschließlich des auf den Mieter umlagefähigen Bewirtschaftungsaufwandes (ohne Heizung) und ohne Umsatzsteuer.

Mit der Bruttowarmmiete bezeichnet man die Miete einschließlich der auf den Mieter umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (inklusive Heizung) ohne Umsatzsteuer.

Dabei gilt es zu beachten, dass sich eigentlich der Verweis auf Nettomietvereinbarung durchgesetzt hat. Die umlagefähigen Neben- und Bewirtschaftungskosten werden in der Regel gesondert aufgeführt. Die muss der Mieter zusätzlich entrichten, es sei denn, es gibt eine sogenannte Bruttomietenvereinbarung.

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