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Valutierung - Rechtsanwalt Düsseldorf

Der Begriff Valutierung (wie auch Valuta) wird aus dem italienischen (valere – „gelten, wert sein“) hergeleitet. Der Begriff wird in verschiedenen Ausprägungen im Finanzwesen genutzt. Im Zusammenhang mit einer Grundschuld kann er die Bedeutung haben, in welcher Höhe dieser Grundschuld eine zu sichernde Forderung zu Grunde liegt. Gleichzeitig kann Valutierung aber auch bedeuten, dass ein Kredit ausgezahlt wird.

So wird oft die Frage gestellt, wie hoch die Grundschuld noch valutiert. Das bedeutet, dass beispielsweise eine mit nominal EUR 100.000,00 im Grundbuch eingetragene Grundschuld allerdings nur noch ein Darlehen von beispielsweise EUR 60.000,00 absichert. Dann valutiert die Grundschuld noch mit EUR 60.000,00.