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Wegerecht

Ein Wegerecht ist ein Recht, einen Weg, also einen Zugang, zu nutzen. Meist wird ein Wegerecht in Verbindung mit einem sogenannten Geh- und Fahrrecht definiert. Dabei handelt es sich um einen (wenn es eingetragen wird) grundbuchliches Recht, wonach der Berechtigte ein Geh- oder Fahrweg über einen fremden Grund- und Boden zwecks Durchgang oder Durchfahrt zu seinem eigenen Grundbesitz nutzen darf.

Ein solches Wegerecht hängt quasi an der Immobilie und geht bei einem Verkauf – immer vorausgesetzt, das Wegerecht ist grundbuchlich eingetragen – auf den Käufer des Grundbesitzes über.