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 |  Dr. Dieter Jasper, LL.M.

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (III.)

Vorausgegangen sind Teil 1 und Teil 2.

  1. Der SPIEGEL berichtet in seiner Online-Ausgabe (www.spiegel.de, Artikel von Gerald Traufetter, 07.09.2020, 16.51 Uhr) von einer Kompromisslösung bei der Gesetzesnovelle zum neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der SPIEGEL berichtet, dass sich die Berichterstatter des Parlaments am 07.09.2020 auf einen Kompromiss für die Koalition aus SPD und CDU einigen konnten.
  2. Danach soll es zunächst einen Ausgleich zwischen dem Interesse, ein Gebäude zu sanieren und dem Schutz finanzschwacher Eigentümer gegeben haben. Künftig bedarf es nur noch einer Mehrheit der Eigentümer, um bauliche Veränderungen wie etwa Fassadensanierung und andere Modernisierungen durchzuführen. Allerdings sollen dann nur diejenigen dafür bezahlen, die dafür gestimmt haben. Wenn es allerdings eine 2/3-Mehrheit für die bauliche Veränderung gibt, dann müssen alle Eigentümer die Modernisierung bezahlen. Zur Vermeidung von kostspieligen Nutzungssanierungen müssen die Kosten der Maßnahmen verhältnismäßig sein.
  3. Wenn nun ein einzelner Wohnungseigentümer Modernisierungen durchführen will, kann er das allein tun, wenn er die Kosten dafür trägt. Hier geht es zum Beispiel um Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, Solaranlagen, barrierefreie Zugänge, Einbruchschutz usw.
  4. Auch soll das Verhältnis zwischen Eigentümern und Verwaltern neu geregelt werden. Danach soll für Verwalter ein Sachkundenachweis eingeführt werden. Aufgrund einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer wird ein Zertifikat erstellt. Schließlich wird der Verwaltungsbeirat mit weiteren Rechten ausgestaltet, die er notfalls gerichtlich gegen den Verwalter durchsetzen kann.
  5. Das Gesetz soll bereits im November 2020 in Kraft treten, damit eventuell für Investitionen – so der politische Wille – noch die gesenkte Mehrwertsteuer von 16 % in Anspruch genommen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper

Düsseldorf, den 08. September 2020

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