Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel qm Gebäudefläche je qm Grundstücksfläche zulässig sind. Zulässige Grundfläche ist der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Balkone, Loggien, Terrassen und Nebenanlagen werden auf die zulässige Grundfläche nicht angerechnet.
Beispiel:
Für eine mehrgeschossige Bebauung im reinen Wohngebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Wenn das Grundstück 1.000 qm groß ist, darf die bebaute Grundfläche, d.h. die Grundfläche des Wohngebäudes, 400 qm betragen.
Berechnung der GRZ:
Grundstück x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche des Gebäudes