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Immobilienkaufvertrag

Bei dem Begriff Immobilienkaufvertrag handelt es sich um einen Übergriff für den Erwerb einer Immobilie. Das können sowohl Grundstücke mit bebauten Häusern als auch Wohn- oder Gewerbeimmobilien sein. Der Immobilienkaufvertrag ist in der Regel ein Kaufvertrag mit Regelungen über den Kauf oder Verkauf eines Immobilienobjektes. Immobilienkaufverträge müssen wegen der Besonderheit und der Wichtigkeit etc. des Vertrages notariell beurkundet werden müssen. Daher wird ein Immobilienkaufvertrag oft auch nur Notarvertrag genannt.