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Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten werden meist im Zusammenhang mit sogenannten Instandsetzungskosten genannt. Bei Instandhaltungskosten erfasst man Aufwendungen, die für die „Aufrechterhaltung“ einer Immobilie veranschlagt werden kann. Das sind beispielsweise laufende Kosten bestehende Heizungen, Lüftungsgeräte etc. (regelmäßige Wartungen oder Prüfungen). Instandhaltungskosten können in der Regel im Mietvertrag nicht als umlagefähige Bewirtschaftungskosten geltend gemacht werden.