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Mietpreisbindung

(siehe hier auch Mietpreisbremse) Mietpreisbindung (auch Mietenstopp genannt) beschreibt eine staatliche Festlegung von Mietpreisen und Mietobergrenzen. Während im Gewerbeimmobilienbereich Parteiautonomie gilt, d.h. also grundsätzlich die Mieten (bis zu Grenzen der Sittenwidrigkeit, §§ 138, 242 BGB) vereinbart werden können, ist das im wohnwirtschaftlichen Bereich anders. Hier versucht der Gesetzgeber in den letzten Jahren, überproportionale Anstiege von Mieten einzudämmen und zu begrenzen, wie beispielsweise durch die Mietpreisbremse, deren Ausgestaltung und Wirkung durch den Bundesgesetzgeber regelmäßig überprüft und verfeinert wird.