Rohbauland sind Flächen, die offiziell im Bebauungsplan einer Stadt oder Gemeinde zur baulichen Nutzung vorgesehen sind. Allerdings fehlt diesen Flächen die Sicherung der Erschließung, die vor einem solchen Bauen noch geklärt werden muss. Rohbauland wird in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) genau definiert.
Hierzu im Gegensatz steht das sogenannte Bauerwartungsland. Dort ist die Bebauung bereits vorgesehen und außer einer vorzunehmenden Erschließung steht der Baureife nicht mehr viel im Wege.