Eine Zwangsversteigerung dient der Vollstreckung wegen einer Forderung in das unbewegliche Vermögen eines Eigentümers mit dem Ziel, durch öffentliche Versteigerungen einen möglichst hohen Verwertungserlös zu erhalten. Zum unbeweglichen Vermögen gehören das Eigentum an Grundstücken, grundstücksreiche Rechte (Erbbaurechte an einem Grundstück) sowie ideelle Miteigentumsanteile. Mitversteigert werden die wesentlichen Bestandteile (§§ 93, 94 BGB), mit dem Eigentum verbundene Rechte (§ 96 BGB), Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) und subjektiv-dingliche Rechte (§§ 1103 Abs. 1 und 1110 BGB) und das Zubehör (§ 97 BGB). Die Einzelheiten von Zwangsversteigerungsverfahren werden in den §§ 15 ff. ZVG geregelt.