Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Zwangsverwaltung

Anstelle der Zwangsversteigerung, die eine Verwertung eines Immobilienobjektes zum Gegenstand hat, kann auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht ein Zwangsverwalter eingesetzt werden, der die Erträgnisse eines Grundstücks einzieht und abführt. Die Zwangsverwaltung ist zweckmäßig, wenn das Vollstreckungsgericht sichere Erträgnisse (Mieten) regelmäßig einbringt und der Vollstreckungsgläubiger sich dieser Einnahmen sichern will. Ferner kann die Zwangsverwaltung notwendig sein, um den Erhalt des Pfandobjektes zu sichern und den Zugang des Vollstreckungsgläubigers und potentieller Interessenten zu ermöglichen (Einzelheiten zum Zwangsverwaltungsverfahren siehe §§ 146 ff. ZVG).