Bauanzeige ist eine Mitteilung an die zuständige Behörde, ein Bauvorhaben beginnen zu wollen, das keiner gesonderten Baugenehmigung bedarf. Es handelt sich um eine Art vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Der Antragsteller muss der Bauaufsichtsbehörde schriftlich unter Beigefügung der Bauvorlage und weiterer Unterlagen sein Vorhaben anzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde kann das Bauvorhaben bauaufsichtlich prüfen und gegebenenfalls den Baubeginn untersagen. Nach Ablauf einer Frist von (in der Regel vier Wochen) kann dann der Bauherr anfangen zu bauen. In manchen Ländern (wie beispielsweise Niedersachsen) muss vor Beginn der Baumaßnahmen auf eine Bestätigung der Gemeinde gewartet werden.