Die Baunutzungsverordnung regelt Art und Maß der baulichen Nutzung. Dazu gehören Bauflächen und Baugebiete. GRZ (Grundflächenzahl), GFZ (Geschossflächenzahl) und Baumassenzahl (BMZ) geben Auskunft über die Nutzungsmöglichkeiten. Die GRZ ergibt sich: Grundfläche geteilt durch die Fläche des Baugrundstücks. Die GFZ ist die zulässige Geschossfläche geteilt durch die maßgebliche Fläche des Baugrundstücks. BMZ ist die Baumasse in Kubikmeter geteilt durch die maßgebliche Grundfläche des Baugrundstücks in Quadratmeter.