Eine Bauablaufstörung liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Bauausführung (Ist-Verlauf)
und der von den Parteien vertraglich vereinbarte oder vom Auftragnehmer seiner Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll-Verlauf) voneinander abweichen.
Die Abweichung ist wertneutral, auch wenn das Wort "Störung" im üblichen Sprachgebrauch eine gewisse negative Konnotation enthält. Die Abweichungen können entweder die Qualität der Bauleistung (Leistungsänderungen), die Quantität (Zusatzleistungen) oder die Leistungszeit (Verlängerung oder Unterbrechung) oder Kombinationen von beidem betreffen.