Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Buchhypothek

Bei der Buchhypothek ist die Bildung eines Briefes durch Einigung und Eintragung ausgeschlossen (§ 1116 Abs. 2 BGB). Die Buchhypothek wird seltener im Vergleich zur Briefhypothek genutzt.