Erfahrungen & Bewertungen zu JASPER Rechtsanwälte

Briefhypothek

Die Briefhypothek ist die Regelform der Verkehrshypothek (§ 1116 Abs. 1 BGB). Sie ermöglicht die Übertragung außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches nach § 1154 Abs. 1 BGB. Sie macht sie für den Umlauf deshalb besonders geeignet.